BENEFRI-Tagung im Europarecht des Instituts für Europarecht

«Bilaterale III» und Personenfreizügigkeit 

Donnerstag, 30. April 2026, 13.15 – 17.00 Uhr

Bd de Pérolles 90 - PER 21
Saal A140

Sarah Dubach, Beauftragte für EU-Angelegenheiten, Staatssekretariat für Migration, Bern 

Prof. Dr.Astrid Epiney, Institut für Europarecht, Universität Freiburg

Dr. iur. Cornelia Lüthy, Rechtsanwältin

Prof. Dr. Sarah Progin-Theuerkauf, Institut für Europarecht, Universität Freiburg


 

Expertinnen werden sich der Analyse der sich neu stellenden Rechtsfragen zur Personenfreizügigkeit widmen, wobei auch einschlägige, wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ziel ist es, in einem ersten Schritt die allgemeinen Implikationen der Verhandlungsergebnisse für die Personenfreizügigkeit in der Schweiz zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen zentrale Modifikationen im Personenfreizügigkeitsabkommen konkret analysiert und die notwendigen nationalrechtlichen Gesetzesänderungen beleuchtet werden.

Anmeldeschluss

26. April 2026

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