BENEFRI-Tagung im Europarecht des Instituts für Europarecht
«Bilaterale III» und Personenfreizügigkeit
Donnerstag, 30. April 2026, 13.15 – 17.00 Uhr
Bd de Pérolles 90 - PER 21
Saal A140
Sarah Dubach, Beauftragte für EU-Angelegenheiten, Staatssekretariat für Migration, Bern
Prof. Dr.Astrid Epiney, Institut für Europarecht, Universität Freiburg
Dr. iur. Cornelia Lüthy, Rechtsanwältin
Prof. Dr. Sarah Progin-Theuerkauf, Institut für Europarecht, Universität Freiburg
Expertinnen werden sich der Analyse der sich neu stellenden Rechtsfragen zur Personenfreizügigkeit widmen, wobei auch einschlägige, wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ziel ist es, in einem ersten Schritt die allgemeinen Implikationen der Verhandlungsergebnisse für die Personenfreizügigkeit in der Schweiz zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen zentrale Modifikationen im Personenfreizügigkeitsabkommen konkret analysiert und die notwendigen nationalrechtlichen Gesetzesänderungen beleuchtet werden.
