Konzept
«Recht im Film» ist ein universitäres Forum, das einen Austausch zwischen dem Recht und dem Kino ermöglicht.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden als angehende Juristinnen und Juristen, die Möglichkeit zu geben, sich mit der Aussensicht auf das Recht, vorliegend wiedergeben durch das Kino, auseinanderzusetzen. Das Recht tritt in unterschiedlichen Formen in vielen Filmen auf. So kann es in direkter Weise Gegenstand von Filmen sein, indem Gerichtsverhandlungen oder Interventionen durch juristische Akteure (Rechtsanwalt/-anwältin, Richter/-in oder Unternehmensjurist/-in) gezeigt werden. Durch die filmische Darstellung stellt sich aber auch die Frage, welche Rolle der Rechtsordnung in einer bestimmten Situation zukommt oder zukommen sollte. Es ist diese zweite Form, die für uns im Rahmen der Filmvorführungen von besonderem Interesse ist.
Durch die Konfrontation mit diesen oft unbequemen Aussenwahrnehmungen auf das Recht soll die Veranstaltung zu einem Ort der Befragung und des intellektuellen Austauschs werden, nicht nur für die Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Fakultätsmitglieder und diejenigen, die in ihrer beruflichen Ausübung mit dem Recht zu tun haben, sondern auch für die universitäre Gemeinschaft insgesamt und alle, die sich für die Aussensicht auf das Rechts interessieren.
Die Veranstaltung findet zu Beginn des Herbstsemesters über sechs Wochen statt. Sie umfasst eine Auswahl von Filmen, die von den Veranstaltern ausgewählt wurde. Jeder Film wird von Frau Lucie Bader, aProf. ZHdK, Medienwissenschaften, vorgestellt und anschliessend in einer Podiumsdiskussion von einem externen Experten oder einer externen Expertin sowie einem Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und dem Publikum diskutiert.